öffentliche Sicherheit und Ordnung
- öffentliche Sicherheit und Ordnung
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Grundbegriff des Polizei- und Ordnungsrechts. Der Schutz der öffentlichen Sicherheit umfasst den Schutz vor Schäden, die entweder Gemeinschafts- oder Individualgütern drohen. Zu den Gemeinschaftsgütern zählen die
verfassungsmäßige Ordnung, besonders der
Bestand des Staates und seiner Einrichtungen und dessen rechtmäßiges Funktionieren, sowie die
Rechtsordnung in ihrer
Gesamtheit. Zu den Individualgütern
rechnen insbesondere Leben,
Gesundheit,
Freiheit und das
allgemeine Persönlichkeitsrecht des Einzelnen. Unter dem Schutzgut öffentlicher Ordnung ist die Gesamtheit jener ungeschriebenen Regeln für das
Verhalten des Einzelnen in der
Öffentlichkeit zu
verstehen, deren Beachtung als unerlässliche
Voraussetzung eines geordneten staatsbürgerlichen Gemeinschaftslebens betrachtet wird. Die
Bedeutung dieses Schutzgutes, die den sich wandelnden Anschauungen der Zeit unterliegt, ist heute in den
Hintergrund gerückt, weil im modernen
Rechtsstaat fast alle für die Gemeinschaft wesentliche Schutzgüter
Gegenstand einer gesetzlichen
Regelung sind, die auch die hoheitlichen Eingriffsmöglichkeiten normiert. Verstöße gegen die
öffentliche Ordnung (z. B. unzulässiger Lärm) können durch
Geldbuße geahndet werden (§§ 116 ff. Ordnungswidrigkeitengesetz).
Von der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist der Strafrechtsbegriff der öffentlichen Ordnung (7.
Abschnitt des StGB, §§ 123 ff.) zu unterscheiden (z. B.
Landfriedensbruch).
Universal-Lexikon.
2012.
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